Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie im Verfahren Verhaltenstherapie
Die hier beschriebene Ausbildung bezieht sich auf die Übergangsregelung in §27 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG). Die Ausbildungsinhalte und Ausbildungsabläufe sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 18.12.1998 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 83 festgelegt. Die Ausbildung muss bis zum 30.8.2032 mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen sein.Das IVT ist ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (KJP).
Im Rahmen dieser Approbationsausbildung bilden wir Sie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie aus.
Die aktuellen Standorte für den Beginn in die Theoretische Ausbildung im Rahmen der KJP Approbationsausbildung im Verfahren der Verhaltenstherapie sind:
Berlin, Potsdam (Babelsberg), Leipzig, Erfurt.
Bei genügend Nachfrage stehen auch die Standorte in Rostock und Magdeburg für die Theoretische Ausbildung zur Verfügung. Die weiteren Ausbildungsbestandteile sind nicht zwingend an den Theorie-Standort gebunden.
Für unsere Ausbildungsgänge sind fortlaufend Bewerbungen möglich. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich, gerne auch per E-Mail, an die Institutsadresse.
Individuelle und flexible Regelungen (z.B. auch ein Einstieg in einen bereits gestarteten Theoriekurs) sind nach persönlicher Absprache möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere Geschäftsstelle.unsere Ausbildungsgänge sind fortlaufend Bewerbungen möglich. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung, zunächst per E-Mail, an unsere Institutsadresse.
Wir benötigen:
– Ein kurzes Anschreiben mit Angabe von Ausbildungsstandort und
frühestmöglichem Startdatum.
– Ihren unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf.
– Ihre Abschlussunterlagen (Bachelor, Master, jeweils Urkunde und Zeugnis, ToR
bzw. Diploma Supplement). Im zweiten Schritt benötigen wir alle Abschlussunter-
lagen in amtlich beglaubigter Form.
– Einen aktuellen Auszug Ihrer Leistungsübersicht aus dem Master, sollte der
Abschluss noch nicht vorliegen
– Ihre Immatrikulationsbescheinigung des Bachelors (Nachweis Beginn des BA vor
dem 1. September 2020)
Individuelle und flexible Regelungen (z.B. auch ein Einstieg in einen bereits gestarteten Theoriekurs) sind nach persönlicher Absprache möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu ebenso unter info@ivt-psychotherapie.de .
- abgeschlossenes Hochschulstudium im Studiengang Psychologie unter Einschluss des Faches Klinische Psychologie
oder
abgeschlossenes Hochschulstudium im Studiengang Pädagogik bzw. Sozialpädagogik
(bei vergleichbar abgeschlossenen Studien im Ausland wird im Einzelfall entschieden) - Vor der Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten findet ein Motivationsseminar über 20 Stunden statt. Es ist selbsterfahrungsorientiert (18 Stunden) und bezieht sich auf die persönlichen Voraussetzungen zur Therapeutin/zum Therapeuten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Ausbildung.
Die Ausbildung umfasst mindestens 4200 Stunden und unterteilt sich in die Bestandteile: Theorie, Selbsterfahrung, Praktische Tätigkeit, Praktische Ausbildung unter Supervision und die Freie Spitze. Die Termine für die Theorie und Selbsterfahrung werden vom Institut rechtzeitig bekannt gegeben, so dass Sie diese gut planen können.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden und findet teilweise parallel zur praktischen Tätigkeit und praktischen Ausbildung statt. Sie erstreckt sich auf die Vermittlung von Grundkenntnissen für die psychotherapeutische Tätigkeit und auf Spezialkenntnisse in dem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren Verhaltenstherapie. Die Theorie findet in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen statt.
Alle Seminare zur Vermittlung therapiebezogener Inhalte bzw. zur Anwendung verhaltenstherapeutischer Methoden im Rahmen der vertieften Ausbildung beziehen sich in der Regel auf eine geschlossene Seminargruppen von ca. 10 bis 17 Personen und finden in einem Zeitrahmen von drei Jahren statt.
Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Stunden und wird als kurzbezogene Gruppenselbsterfahrung durchgeführt. Wir organisieren Ihre Selbsterfahrung in drei Blöcken mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten. Die Selbsterfahrung findet im Regelfall nicht am Theoriestandort selbst statt, sondern an einer unserer Seminarstätten im Spreewald (entweder in Leibsch oder in Lübben).
Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert. Darüber hinaus sollen aber auch Kenntnisse über andere Störungen erworben werden, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Die praktische Tätigkeit muss unter fachlicher Anleitung und Aufsicht stehen.
Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1.800 Stunden. Sie ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. Dabei müssen folgende Abschnitte absolviert werden:
- mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrisch klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder die von der zuständigen Landesbehörde als gleichwertige Einrichtung anerkannt wird.
- Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrisch klinischen Einrichtung ist der Nachweis über die Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patientinnen oder Patienten zu erbringen. Bei mindestens vier dieser Patientinnen oder Patienten müssen die Familien oder andere Sozialpartner in das Behandlungskonzept einbezogen sein.
- mindestens 600 Stunden sind an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis einer Ärztin oder eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten zu erbringen.
- Jeder Ausbildungsteilnehmende erhält eine Liste von Einrichtungen zur Absolvierung der praktischen Tätigkeit, mit denen das Institut zusammenarbeitet.
- Aufgrund der zeitlichen Reglementierung der Ausbildung empfehlen wir, sich bereits vor Ausbildungsbeginn hinsichtlich der Praktischen Tätigkeit zu orientieren und Kontakt zu den gewünschten Kooperationspartnern aufzunehmen. Ziel sollte ein baldiger Einstieg in die Praktische Tätigkeit sein (im ersten Ausbildungsjahr).
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Störungen von Krankheitswert. Es sind mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision nachzuweisen.
Die Supervision erstreckt sich auf 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchgeführt werden müssen, 100 Stunden als Gruppensupervision.
Dabei sind die Supervisionsstunden bei mindestens drei unterschiedlichen Supervisorinnen oder Supervisoren abzuleisten. Die Behandlungsfälle beziehen sich dabei auf ein relevantes Spektrum von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Neben einer sorgfältigen und vollständigen Dokumentation aller Behandlungsfälle, sind in Vorbereitung auf die Prüfung mindestens sechs der Patientenbehandlungen unter Supervision ausführlich als Fallberichte darzulegen. Dazu wird ein spezielles Dokumentationsschema des Institutes vorgegeben.
Die Praktische Ausbildung ist in einer unserer anerkannten IVT- Lehrpraxen möglich. Hierfür melden Sie sich rechtzeitig (circa 6 Monate im Voraus) bei der gewünschten Lehrpraxis an, um die entsprechenden Rahmenbedingungen (verfügbare Tage, Zeiten, etc.) zu besprechen.
Freie Spitze
Im Rahmen der 930 Stunden Freien Spitze würdigen wir alle zusätzlichen Ausbildungsleistungen, die in den Bereichen Theorie, Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung unter Supervision über die dortigen Mindeststunden hinausgehen.
Insgesamt bestehen folgende zeitliche Anforderungen:
– mindestens 600 Stunden theoretische Ausbildung
– mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung
– mindestens 1.800 Stunden praktische Tätigkeit
– mindestens 600 Stunden praktische Ausbildung
– mindestens 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision
– mindestens 930 ergänzende Stunden (Freie Spitze)
Für die Ausbildung KJP bieten wir die Theoretische Ausbildung an folgenden Standorten an:
Berlin, Potsdam, Leipzig und Erfurt. Bei entsprechender Nachfrage können wir die Theoretische Ausbildung zudem in Rostock und Magdeburg anbieten.
Es gelten folgende Seminarzeiten:
Die Seminare in Potsdam finden in einem Rhythmus von circa 5-8 Wochen von Donnerstag bis Samstag statt, ganztags ab 8.30 Uhr.
Die Seminare in Berlin (sowie Rostock) finden in einem Rhythmus von circa 4 Wochen am Samstag und Sonntag statt, ganztags ab 8.30 Uhr.
Die Seminare in Leipzig und Erfurt (sowie Magdeburg) finden in einem Rhythmus von circa 4 Wochen am Freitag und Samstag statt, ganztags ab 8.30 Uhr.
Jeder Ausbildungsteilnehmende entscheidet sich vor Ausbildungsbeginn für einen Standort. Ein Wechsel während der Ausbildung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die Selbsterfahrung mit insgesamt drei Blockveranstaltungen von jeweils Mittwoch bis Sonntag findet generell in den Seminarstätten Leibsch oder Lübben im Spreewald, südlich von Berlin, statt.
Die alte (noch aktuelle) Gesetzgebung zur zeitlichen Organisation der Ausbildung sieht sowohl eine Vollzeitregelung (3 Jahre), als auch eine Teilzeitregelung (berufsbegleitend , mindestens 5 Jahre) vor. In Anbetracht der begrenzten Ausbildungszeit (späteste Anmeldung zur Prüfung im Frühjahr 2032) ist es sinnvoll alle Ausbildungsbestandteile, möglichst ohne Verzögerungen zu absolvieren. Sie beginnen mit der Theoretischen Ausbildung und parallel dazu im ersten Ausbildungsjahr mit der Selbsterfahrung und der Praktischen Tätigkeit PT1 oder PT2 (Nach Rücksprache ist auch ein Start in die praktische Tätigkeit vor dem Theoriestart möglich). Nach ca. 1,5 Jahren kann im zweiten Teil der Ausbildung mit der Behandlung unter Supervision (praktische Ausbildung) begonnen werden.
Die Ausbildung endet mit der Approbationsprüfung. Die zuständige Landesbehörde entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zu dieser staatlichen Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung ist im § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 18.12.1998 geregelt.
Die staatliche Prüfung umfasst nach dem Gesetz einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der Prüfling legt die schriftliche Prüfung zumeist in den Räumen der zuständigen Behörde ab. Zuständig ist generell die Behörde des Bundeslandes, mit dem der Ausbildungsvertrag des Prüflings besteht. Die mündliche Prüfung wird ebenso durch das zuständige Landesprüfungsamt organisiert, findet allerdings in den Räumen des IVTs statt.
Einzelheiten zu den Prüfungsbestimmungen sind dem Dritten Abschnitt der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 18.12.1998 zu entnehmen, insbesondere den § 16, § 17 und § 18. Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten therapeutischen Verfahren. Die Aufsichtsarbeit dauert 120 Minuten.
Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich insbesondere auf das wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren, das Gegenstand der vertieften Ausbildung war. Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt wird als Einzelprüfung über ca. 30 Minuten durchgeführt, der zweite Abschnitt als Gruppenprüfung mit maximal bis zu vier Prüflingen und soll 30 Minuten je Prüfling dauern. Die Prüfungskommission besteht aus vier Personen.
Im Laufe Ihrer Ausbildung erhalten Sie detaillierte Informationen zur Prüfungsanmeldung sowie zum Ablauf der Prüfung.