Die Ausbildungsreform ermöglicht zwei Wege, die unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen haben. Außerdem können Sie am ivt zwischen den zwei Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und Systemische Therapie wählen. Das ivt ist sowohl für die Ausbildung als auch für die Weiterbildung sowie für beide Richtlinienverfahren staatlich zugelassen.
Kurze Erklärung welche Möglichkeiten und Zulassungsvoraussetzungen es gibt.