Ärztliche Weiterbildung
Psychotherapie - spezieller Psychotherapieteil, Schwerpunktverfahren Verhaltenstherapie
Das Institut für Verhaltenstherapie ist durch das zuständige Landesministerium als ärztliche Weiterbildungsstätte anerkannt. Von Seiten der Ärztekammer liegt die Berechtigung zur Weiterbildung im Rahmen der Psychotherapie vor.
Die Weiterbildungsangebote beziehen sich auf den Psychotherapieteil folgender Facharztweiterbildungen:
- Fachärztin und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärztin und Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Fachärztin und Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Psychotherapie – fachgebunden – (bisher Zusatzbezeichnung Psychotherapie)
- Psychosomatische Grundversorgung im Rahmen der Weiterbildung „Innere Medizin“, „Allgemeinmedizin“ und „Gynäkologie“
Die inhaltliche Gestaltung folgt der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.
Jeder Weiterbildungsteilnehmer hat sich an der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer auszurichten, die zwischen den Ländern in Einzelpunkten voneinander abweichen können.
Über die absolvierten Weiterbildungsinhalte in Verhaltenstherapie, den Entspannungsverfahren und der IFA wird ein Gesamtzertifikat verliehen.
Die Weiterbildungskurse beginnen jährlich im November oder Dezember, Zusatzkurse sind möglich.
Ihre Bewerbung
Bewerbungen für die Weiterbildungskurse werden fortlaufend entgegengenommen. Um folgende Unterlagen wird gebeten:
- Anschreiben mit Hinweis auf die Facharztrichtung
- Kopie der Approbationsurkunde
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und Unterschrift
- Festlegung, ob die Interaktionsbezogene Fallarbeit am Institut absolviert wird oder nicht.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an das IVT, gern auch per E-Mail:
Kontakt
IVT- Institut für Verhaltenstherapie GmbH
Logenstraße 18
15907 Lübben (Spreewald)
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen werden Sie individuell informiert.